Wann funktioniert das paritätische Wechselmodell?
Thema
Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 2017 entschieden hat, dass nach den gesetzlichen Regelungen durchaus gegen den Willen eines Elternteils das Wechselmodell angeordnet werden kann, beschäftigen sich die Gerichte nunmehr mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht.
Neben der Entfernung der Wohnsitze der Eltern und dem Willen des Kindes ist vor allem die Frage der Kommunikationsfähigkeit der Eltern entscheidend.
Ein Wechselmodell wird dann häufig nicht angeordnet, wenn die Eltern hoch zerstritten sind und sich nicht über die wesentlichen Fragen, die das Kind betreffen, konfliktfrei verständigen können.
Relevanz
Die Frage der Kommunikationsfähigkeit ist deshalb in einem Prozess von entscheidender Bedeutung, da in der Praxis nicht selten hiervon die Frage abhängt, ob ein Wechselmodell angeordnet wird oder nicht.
Ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist somit die Frage, über welche Angelegenheiten sich die Eltern weitestgehend konfliktfrei verständigen müssen. Dabei ist natürlich zu beachten, dass auch bei nicht getrennten Elternteilen Diskussionspunkte auftreten und natürlich auch im Trennungsfall akzeptabel sind.
Ist nach Auffassung des Gerichtes die hinreichende Kommunikationsfähigkeit nicht gegeben, entspricht die Anordnung eines Wechselmodells nicht dem Kindeswohl. In diesen Fällen müssen die Eltern sehr häufig an einer Elternberatung zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit teilnehmen.
Fazit
Das Elternteil, welches die Anordnung eines Wechselmodells erwirken möchte, sollte daher im Vorfeld auf eine relativ konfliktfreie Kommunikationsebene achten.
Nur dann, wenn die Eltern wirklich als Eltern miteinander reden können und die Konflikte als Paar außen vor lassen, kann im Interesse der Kinder ein reibungsloser Ablauf bei der Betreuung im paritätischen Wechselmodell funktionieren. Es müssen Alltagsangelegenheiten der Kinder wie z.B. Schulaufgaben, Schulnoten etc. abgestimmt werden können, ohne dass sich das andere Elternteil gleich „angegriffen“ fühlt.
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